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Darf ich Sperrmüll einfach mitnehmen, wenn ich etwas Brauchbares finde ?

Darf man Sperrmüll und alte Möbel mitnehmen - oder ist das Diebstahl?

Mal ganz abgesehen von Fahrzeugen mit Kennzeichen aus dem Osten gibt es auch viele “Einheimische”, die sich oft diese Frage stellen. Da läuft man an einer Ansammlung von Sperrmüll vorbei und findet auf Anhieb etwas, was man sehr gut gebrauchen könnte. Nun stellt sich die Frage: Einfach mitnehmen - ist das eigentlich erlaubt?

Sperrmüll einfach selbst mitnehmen ?

Um es kurz zu fassen: Der Sperrmüll am Straßenrand ist sozusagen besitzerlos - das würde in diesem Fall heißen, dass die Mitnahme des Sperrmüll keinen Diebstahl in diesem Sinne darstellt. Indem der Eigentümer seinen Sperrmüll auf die Straße (oder besser gesagt: an den Straßenrand) stellt gibt er stillschweigend zu verstehen, dass er das Eigentum an diesen Gegenständen aufgeben will. Auch im Bürgerlichen Gesetzbuch ist das geregelt und heißt sinngemäß wie folgt: “Sperrmüll wird dann herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt.” Sind Gegenstände herrenlos, kann damit quasi jeder das Eigentum daran erwerben, indem er sie mitnimmt.

Der Eigentum am Sperrmüll

Anders verhält es sich jedoch beim Abstellen des Sperrmülls auf eigenem Hof oder eigenem Garten: Hier ist die Aufgabe des Eigentums an diesen Gegenständen und Möbelstücken nicht ganz eindeutig, da sich diese ja noch auf Eigentum des Sperrmüll-Eigentümers befinden.

Vorsicht jedoch vor voreiligen Schlüssen:
Die Mitnahme und der Eigentum am Sperrmüll kann in jedem Bundesland und jeder Gemeinde anders geregelt sein und manchmal doch einen Diebstahl darstellen. Informieren Sie sich vorher am Besten direkt bei Ihrem Anwal toder bei der Stadt, ob die Mitnahme des Sperrmülls tatsächlich erlaubt ist.

Info am Rande:
Natürlich darf Ihnen das Team von “Sperrmüll Berlin” keine verbindliche Rechtsberatung bieten - das darf nur ein zugelassener Rechtsanwalt machen. Bei individuellen Fällen bitten wir Sie, sich an den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu wenden. Alle bei uns geschilderten Fälle basieren auf Erfahrungen und Meinungen, die sich in den letzten zehn Jahren gezeigt haben.